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   VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21 HAL   

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VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21 HAL (https://dejure.org/2024,4892)
VG Halle, Entscheidung vom 01.02.2024 - 3 A 213/21 HAL (https://dejure.org/2024,4892)
VG Halle, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 3 A 213/21 HAL (https://dejure.org/2024,4892)
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  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 1 MN 118/14

    Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Festsetzung; Grenzabstand; Ausnahme von

    Auszug aus VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21
    Eine andere Auslegung ist auch nicht nach Sinn und Zweck geboten, weil den Gemeinden gerade die Möglichkeit gegeben werden soll, von den Abstandsflächenmaßen des Bauordnungsrechts nach beiden Richtungen abweichen zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 1 MN 118/14 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 2009 - 7 D 124/08.NE -, juris Rn. 70).

    In einem Kollisionsfalle bricht Bundesrecht das Landesrecht nach Art. 31 GG (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 1 MN 118/14 -, juris Rn. 62).

    Diesem Verständnis steht auch § 29 Abs. 2 BauGB nicht entgegen, weil diese Vorschrift nach ihrer systematischen Stellung im BauGB ausschließlich das Baugenehmigungsverfahren betrifft und deshalb die Maßgeblichkeit planerischer Festsetzungen bereits voraussetzt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 1 MN 118/14 -, juris Rn. 62).

    Setzt die Gemeinde vom Bauordnungsrecht abweichende, insbesondere geringere Abstandsflächentiefen im Bebauungsplan fest, müssen in der bauleitplanerischen Abwägung die Schutzgüter des Abstandsflächenrechts (insbesondere ausreichende Belichtung, Besonnung und Belüftung sowie der Brandschutz) berücksichtigt werden (OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 1 MN 118/14 -, juris Rn. 63).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.01.2011 - 1 E 11379/10

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch eine Ortsgemeinde im

    Auszug aus VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21
    Etwas anderes kann aber für eine Gemeinde gelten, die sich als Drittbetroffene gegen einen Verwaltungsakt wehrt, der von einer anderen Behörde erlassen worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 21. Januar 2011 - 1 E 11379/10 - juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1886/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    Auszug aus VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21
    Diese Frage ist vielmehr im Rahmen des Anlagengenehmigungsverfahrens zu prüfen (vgl. dazu etwa OVG Münster, Urteil vom 18. September 2018 - 8 A 1886/16 - juris).
  • BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00

    Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz;

    Auszug aus VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21
    Die Erforderlichkeit fehlt auch dann, wenn der Bebauungsplan aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen auf Dauer oder unabsehbare Zeit der Vollzugsfähigkeit entbehrt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2002 - 4 CN 14.00 -, juris Rn. 10).
  • BVerwG, 20.06.2017 - 4 BN 30.16

    Bebauungsplan der Innentwicklung; Begriff und Inhalt

    Auszug aus VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21
    Das ist entgegen der Ansicht der Klägerin hier nicht der Fall, weil bei dem Plangebiet ein Bezug zu einem vorhandenen Ortsteil fehlt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2017 - 4 BN 30/16 -, juris Rn. 4; Battis/Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Auflage 2022, § 13a Rn. 4).
  • BVerwG, 01.11.2007 - 4 BN 43.07

    Zentrenschutz durch Gliederung eines Gewerbegebiets mit

    Auszug aus VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21
    Die Erforderlichkeit einer bestimmten Planung bestimmt sich nach der jeweiligen planerischen Konzeption der Gemeinde (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. November 2007 - 4 BN 43.07 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2009 - 7 D 124/08

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan wegen des darin vorgesehenen

    Auszug aus VG Halle, 01.02.2024 - 3 A 213/21
    Eine andere Auslegung ist auch nicht nach Sinn und Zweck geboten, weil den Gemeinden gerade die Möglichkeit gegeben werden soll, von den Abstandsflächenmaßen des Bauordnungsrechts nach beiden Richtungen abweichen zu können (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Dezember 2014 - 1 MN 118/14 -, juris Rn. 56; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20. November 2009 - 7 D 124/08.NE -, juris Rn. 70).
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